Aufenthaltstitel und deutsche Staatsangehörigkeit
Wir können Sie bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels sowie des deutschen Passes vertreten. Insbesondere können wir für Sie auch Klagen und Eilverfahren vor Gericht betreiben.
Hier sind einige der häufigsten Gründe, aus denen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erteilt werden kann:
1. Familienzusammenführung: Wenn Sie ein Familienmitglied in Deutschland haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um bei diesem Familienmitglied zu leben (z.B. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder).
2. Arbeit und Arbeitsplatzsuche: Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland zu arbeiten oder eine Arbeit zu suchen. Grundsätzlich erforderlich sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine abgeschlossene Ausbildung oder ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse. Hochqualifizierte Fachkräfte können eine Blaue Karte EU beantragen. Personen mit europäischer
Daueraufenthaltserlaubnis können auch für einfache Tätigkeiten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
3. Studium: Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke erhalten.
4. Selbstständige Tätigkeit: Wenn Sie planen, eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland auszuüben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige erhalten.
5. Sprachkurse: Personen, die in Deutschland Deutsch lernen möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis für Sprachkurse erhalten.
6. Asyl und Flüchtlingsschutz: Personen, die als Flüchtlinge anerkannt werden oder die in Deutschland Asyl beantragen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.
7. Humanitäre Gründe: In einigen Fällen werden Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen erteilt, beispielsweise bei langjährigem Aufenthalt in Deutschland, aus medizinischen Gründen oder zum Schutz vor Gefahr für Leib und Leben.
8. Sonstige Gründe: Es gibt auch andere spezielle Aufenthaltszwecke, die eine Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen können, wie beispielsweise für Geschäftsführer, religiöse Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten oder Au-Pairs.
9. Niederlassungserlaubnis: Wer seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis erlangen (unbefristete Aufenthaltserlaubnis). In manchen Fällen ist dies auch schon früher möglich.
10. Deutsche Staatsangehörigkeit: Wer seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen. In manchen Fällen ist dies auch schon früher möglich.